Wer träumt nicht davon, einen kultigen Oldtimer aus Amerika zu fahren? In den Vereinigten Staaten und Kanada gibt es eine große Auswahl an attraktiven Modellen, die Sie gemeinsam mit USCar-Trader.com nach Deutschland oder in jedes andere Land der EU importieren können. Wenn Sie einen Oldtimer kaufen, sollten Sie allerdings einige wichtige Dinge wissen. Wir klären auf und helfen Ihnen, Fehler zu vermeiden.
Die Suche nach einem Oldtimer kann zur Herausforderung werden, wenn sich Autokäufer ein spezielles Fahrzeug wünschen, das einen hohen Seltenheitswert hat oder sich einfach nur einen Traum erfüllen möchten. Oftmals lohnt sich ein Blick ins Ausland, um den gewünschten Oldtimer zu kaufen. Hier gibt es interessante Fahrzeuge, wie den Mercedes SL R129, der momentan aber noch zu den Youngtimern zählen dürfte. Doch beim Import sind einige Dinge zu beachten, vor allem dann, wenn das Auto außerhalb der EU, beispielsweise in den USA, gekauft wird.
Die wichtigen Papiere nicht vergessen!
Damit der Oldtimer nach Deutschland eingeführt werden darf bzw. es später keine Probleme bei der Zulassung gibt, sollten die erforderlichen Dokumente und Papiere nicht fehlen. Dazu gehören neben dem Kaufvertrag auch sämtliche Fahrzeugpapiere, die bereits als Eigentumsnachweis des Verkäufers, beim Ankauf vorliegen sollte. Obwohl in manchen Bundesstaaten bei älteren Fahrzeugen kein Title (vergleichbar mit deutschen Zulassungsbescheinigung Teil 2) notwendig ist, sollte vorab abgeklärt werden, ob vorliegende Dokumente sowohl für die Ausfuhr als auch für eine spätere Zulassung in Deutschland, Österreich oder jedem anderen EU-Land ausreichend sind.
Bei der Zulassung von Fahrzeugen benötigen Sie neben dem Originalfahrzeugbrief und dem Kaufvertrag eine Vollabnahme nach § 21 StVZO. Letzteres ist notwendig, da Importfahrzeuge aus Drittländern in der Regel keine allgemeine Betriebserlaubnis in Deutschland besitzen.
Zusätzlich ist ein Zollbeleg, also ein Einfuhrabgabenbescheid oder eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen, um nachzuweisen, dass die Einfuhrabgaben bezahlt wurden.
Eine Zollanmeldung ist notwendig
Wenn ein Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land importiert wird, was der Fall ist, wenn der Oldtimer in den USA oder Kanada gekauft wird, ist die Anmeldung beim Zoll unumgänglich. Eine zollrechtliche Abfertigung kann direkt beim Grenzübertritt in die EU erfolgen.
Zollrechtlich müssen Importwaren nur einmal in der EU verzollt werden. Ein deutscher Einfuhrabgabenbescheid ist in jedem EU-Land als Nachweis und zur Zulassung zulässig.
Gewerbliche Importeure, die nicht in dem EU-Land ansässig sind, in dem der Oldtimer die Grenze zur EU überschreitet, haben zusätzlich die Möglichkeit einer Fiskalverzollung. Diese ermöglicht unter Vorlage einer gültigen USt-IdNr., eine Einfuhr ohne jegliche Einfuhrabgaben. Ein Nachweis über die Verbringung des Fahrzeugs in das finale Empfangsland ist hierbei notwendig und sollte auf Nachfrage den Zollbehörden vorgelegt werden können.
Jedem Importeur steht es allerdings frei, mithilfe eines T1-Transitdokuments das Fahrzeug in jedes andere Land zu verbringen, um dort die Zollabfertigung durchzuführen.
Als „Sammlerstück“ zu vergünstigen Einfuhrabgaben
Deutschland zählt zu den attraktivsten Ländern, was die Einfuhrabgaben von Oldtimern betrifft. Bei Fahrzeugen mit einem Alter von mindestens 30 Jahren entfallen die Zollgebühren und es kommt ein verminderter Einfuhrsteuersatz in Höhe von lediglich 7 % zum Tragen.
Der sogenannte „Zolltarif 9705“ ist in Kapitel 97 der Kombinierten Nomenklatur der EU verankert. Darin heißt es, dass ein Oldtimer mindestens 30 Jahre alt sein und sich im unveränderten Originalzustand befinden muss, um als Sammlerstück zu gelten. Weiterhin darf das jeweilige Fahrzeugmodell nicht mehr produziert werden, was bei einem Mindestalter von 30 Jahren ohnehin fast immer der Fall ist. Ausnahmen gelten beispielsweise bei Rennfahrzeugen, die eine besondere Historie aufweisen.
WICHTIG: Es gibt keine Garantie, dass der verminderte Steuersatz tatsächlich Anwendung findet, denn die endgültige Entscheidung liegt beim zuständigen Hauptzollamt. Kitcars mit einem Chassis von z.B. 1965 inkl. des dazugehörigen Title, werden nicht mehr als Oldtimer anerkannt.
Bei Youngtimern, die die 30 Jahre noch nicht komplett auf der Uhr haben, liegt der Einfuhrzoll bei 10 Prozent des Fahrzeugwertes zzgl. der anfallenden Frachtkosten. Darüber hinaus müssen Autokäufer die Einfuhrumsatzsteuer bezahlen, die üblicherweise bei bekannten 19 Prozent liegt.
Verrücktes aus der Schweiz: Befindet sich der Oldtimer in einem schlechten bzw. restaurierungsbedürftigen Zustand, wird als Bemessungsgrundlage nicht der Kaufpreis, sondern der Wert des Fahrzeugs nach der Restauration bei der Zollabfertigung herangezogen.
Sollte kein aktueller Wert vorliegen, besteht sogar die Möglichkeit, dass der Zoll zu einem späteren Zeitpunkt eine Wertabfrage startet, um die Zollgebühren nachträglich zu ermitteln.
Zusätzliche Kosten: Nicht zu knapp kalkulieren
Wer einen Oldtimer kauft und aus dem Ausland nach Deutschland verschiffen lässt, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen. Abgesehen von altersbedingten Problemen, die unter Umständen bei der TÜV-Abnahme nochmal für zusätzliche Aufwendungen sorgen könnten, sind Oldtimer im Allgemeinen ein kostenintensives Hobby.
Apropos Kosten: Neben den anfallenden Zollgebühren sollten Autokäufer die weiteren Kosten nicht vergessen. Nicht nur die Transportkosten machen den Oldtimerkauf bei einem Import teurer, möglicherweise fallen auch Kosten für die Entsorgung von nicht einfuhrfähigen Klimakühlmitteln (R12) oder eine eventuelle CPA (Röntgen der Importcontainer) bzw. eine herkömmliche Zollbeschau an. Es ist ratsam, sich vorab über mögliche Gebühren zu informieren. USCar-Trader.com hilft Ihnen gerne weiter.
Oldtimer kaufen: Was ist zu beachten?
Wer einen Oldtimer kauft, insbesondere im Ausland, sollte die relevanten Grundlagen kennen. Das beugt unnötigem Ärger vor, zumal ein Oldtimerkauf nicht selten mit einem erhöhten Risiko verbunden ist. So ist wichtig zu wissen, dass stets das Recht des jeweiligen Landes gilt, in dem der Kaufvertrag geschlossen wurde. Sollten sich im Nachhinein versteckte Mängel zeigen, ist es erfahrungsgemäß schwierig, den Verkäufer dafür haftbar zu machen.
Es ist daher empfehlenswert, vorab zu fragen, ob der Oldtimer durch einen unabhängigen Gutachter untersucht werden darf. Sollte der Verkäufer diese Bitte ablehnen, ist Vorsicht geboten. Im Idealfall erfolgt die Bezahlung über einen Treuhandservice, wenn Interessenten einen Oldtimer kaufen. Das verspricht die größtmögliche Sicherheit. Eine Anzahlung in Höhe bis zu 1.000 Dollar, ist dabei keine Seltenheit. Damit sichert sich der Verkäufer ab, dass tatsächliches Interesse an dem Auto besteht und kein Zwischenverkauf zustande kommt. Nichtsdestotrotz sollten Autokäufer auf eine entsprechende Absicherung achten.
Fazit: Oldtimer in den USA/Kanada kaufen!
Der Oldtimerkauf in Nordamerika (USA/Kanada) scheint kompliziert und aufwendig. Mit etwas Erfahrung sowie Unterstützung durch Experten lohnt es sich jedoch, einen Oldtimer im Ausland zu kaufen. USCar-Trader.com begleitet Sie dabei und macht Ihnen den Fahrzeugimport aus den USA sowie Kanada besonders einfach. Vom Fahrzeugcheck über Kaufabwicklung und Treuhandservice bis zur Verschiffung nach Deutschland übernehmen wir alle notwendigen Aufgaben für Sie.