Kaufvertrag beim Autokauf: Das gibt es zu beachten!

phone2022-07-13
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Egal ob Neufahrzeug oder Gebrauchtwagen: Kein Autokauf ohne Vertrag! Das gilt sowohl beim Autohaus als auch beim privaten Handel. Ein rechtlich gültiger Kfz-Kaufvertrag sorgt für Sicherheit und schafft klare Verhältnisse, sofern alle wichtigen Aspekte erfasst sind. USCar-Trader.com verrät Ihnen, welche Punkte im Kaufvertrag auf keinen Fall fehlen sollten.

 

Während der Kaufvertrag beim Händler zum Standard gehört, wird beim privaten Autokauf gerne darauf verzichtet. Es kommt zum klassischen Handschlag – und schon wechselt das Fahrzeug seinen Besitzer. Das kann in vielen Fällen gutgehen, doch nicht selten droht Ärger. Wenn plötzliche Mängel auftreten, haben Autokäufer keinerlei Nachweise und bleiben somit auf allen Kosten sitzen.

In jedem Fall, also auch beim Autokauf unter Freunden und Bekannten, ist ein Kfz-Kaufvertrag auszufüllen. Im Internet finden sich zahlreiche Vordrucke und Formulare, die kostenfrei zur Verfügung stehen. Doch nicht immer sind die Standardverträge empfehlenswert. Autokäufer sollten wissen, welche Aspekte beim Autokauf, egal ob Neuwagen oder Gebrauchtfahrzeug, zu beachten sind.

Autokauf: So beugen Sie Problemen vor

Vor jedem Autokauf sollte ein sorgsamer Besichtigungstermin mit ausführlicher Probefahrt stattfinden. Dabei können Interessenten bereits die ersten Schwachstellen ausmachen, was Potenzial für Preisverhandlungen bietet. Wer keine Erfahrung im Kfz-Bereich hat, der sollte kompetente Unterstützung mitnehmen. Alternativ bieten die Prüforganisationen und Automobilclubs den neutralen Fahrzeugcheck für wenig Geld an. Grundsätzlich gilt: Vier Augen sehen mehr als zwei!

Was ist jedoch zu tun, wenn es sich um einen Import aus den USA handelt und das Auto im entfernten Ausland steht? Dann müssen sich Autokäufer in erster Linie auf die Angaben des Verkäufers verlassen. Bei einem Videotelefonat sollten Sie sich dennoch über den Zustand des Fahrzeugs informieren. Aktuelle Fotos von allen Bereichen des Autos sind hilfreich.

Außerdem gibt es die Möglichkeit, die Fahrzeughistorie abzufragen. Verschiedene Anbieter, wie beispielsweise ClearVIN, können auf zahlreiche Informationen von Hersteller, Händlern und Behörden zurückgreifen. Auf diese Weise lässt sich die Vergangenheit des Autos nachvollziehen und mit den Angaben des Verkäufers abgleichen. Gibt es Unstimmigkeiten? Dann ist Vorsicht geboten!

Der Kfz-Kaufvertrag als wichtige Basis

Sobald sich Verkäufer und Interessent über den Kaufpreis einig geworden sind, ist der Kaufvertrag zu erstellen. Ein Vordruck aus dem Internet gilt als gute Basis, allerdings ist zu prüfen, ob alle relevanten Informationen darin zu finden sind. Je mehr Aspekte und Daten zum Fahrzeug erfasst sind, desto besser. Dabei ist es wichtig, vorhandene Schäden sehr genau zu beschreiben und möglicherweise durch angehängte Fotos zu ergänzen.

Zunächst sind im Kaufvertrag alle notwendigen Daten von Käufer und Verkäufer zu erfassen. Dazu gehören nicht nur Name, Anschrift, E-Mail und Telefonnummer, sondern auch das Geburtsdatum und die Personalausweisnummer. Es ist ratsam, eine Kopie der Personalausweise anzuhängen. In jedem Fall sollten Sie sich die Ausweisdokumente zeigen lassen und die Daten mit den Angaben in den Zulassungsbescheinigungen abgleichen. Handelt es sich nicht um die gleiche Person, ist eine Verkaufsvollmacht notwendig!

Die notwendigen Angaben zum Fahrzeug

Im weiteren Schritt sind die grundlegenden Daten und Informationen des Fahrzeugs, wie Hersteller und Typ, zu erfassen. Ein Auto lässt sich anhand der Fahrzeug-Identifikationsnummer und der Nummer des Fahrzeugbriefs bzw. der Zulassungsbescheinigung II identifizieren. Diese Angaben sollten keinesfalls fehlen, ebenso wie alle "verkehrswesentlichen Eigenschaften". Dazu zählen beispielsweise die Anzahl der Vorbesitzer, Kilometerstand und relevante Reparaturen der letzten Jahre, wie beispielsweise Motorenwechsel.

Weiterhin sollten der Tag der Erstzulassung und der Fahrzeugübergabe im Kaufvertrag erwähnt werden, genau wie der Ablauf der Hauptuntersuchung sowie spezielle Ausstattungen und mit verkauftes Zubehör. Der Kaufpreis ist nicht nur in Ziffern, sondern auch in Worten anzugeben. Damit wird nachträglichen Änderungen durch einer der beiden Parteien vorgebeugt.

Vorhandene (und alte) Unfallschäden nicht vergessen!

Es ist wichtig, den aktuellen Zustand des Autos im Kaufvertrag möglichst genau zu beschreiben. Dazu gehören sowohl vorhandene Beschädigungen, wie Beulen oder Kratzer, als auch instandgesetzte Unfallschäden. Sofern vorhanden, sind Gutachten, Kostenvoranschläge und Werkstattrechnungen beizufügen. Die Belege der Werkstatt sind ohnehin ein guter Nachweis über die Pflege des Fahrzeugs. Wurden alle notwendigen Wartungen und Inspektionen durchgeführt? Das lässt sich mithilfe der Rechnungen belegen.

Bei mehreren Vorbesitzern ist die Unfallfreiheit in der Regel nicht mehr nachweisbar. In diesem Fall ist es möglich, dass der aktuelle Verkäufer die Schadensfreiheit für die eigene Nutzungsdauer einschränkt. Sofern neue Komponenten verbaut wurden, beispielsweise ein Ersatzmotor oder neue Stoßdämpfer, ist die Laufleistung der entsprechenden Teile (ab Einbau) anzugeben.

Keine Gewährleistung beim Privatverkauf

Während gewerbliche Händler zur Gewährleistung von 24 Monaten gesetzlich verpflichtet sind, müssen private Verkäufer für auftretende Schäden keine Haftung übernommen. Ein Ausschluss der Sachmängelhaftung wird gerne in den Kfz-Kaufvertrag aufgenommen, allerdings hat der Käufer unter Umständen dennoch das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

Sofern der Verkäufer vorhandene Schäden bzw. Mängel wissentlich verschweigt, kann der Käufer rechtliche Schritte einleiten und den Vertrag rückgängig machen. Allerdings ist der Nachweis über diese Fahrlässigkeit erfahrungsgemäß schwierig.

Was passiert mit der Kfz-Versicherung?

Vorhandene Haftpflicht- und Kaskoversicherungen gehen mit dem Fahrzeugkauf auf den neuen Besitzer über, sofern die Verträge nicht gekündigt werden. Es ist empfehlenswert, dass der Verkäufer seine Versicherung über den Verkauf informiert, sodass der Käufer eine neue, passgenaue Versicherung abschließen kann.

Sollte das Fahrzeug bereits abgemeldet sein, ist die Stilllegungsbescheinigung der Kfz-Zulassungsstelle wichtig, um die Versicherung zu kündigen. Sofern das Fahrzeug angemeldet übergeben wird, ist eine Klausel im Kaufvertrag empfehlenswert, nach der sich der Käufer verpflichtet, das Auto innerhalb von drei Werktagen umzumelden. Besser ist es, wenn das Fahrzeug mit einem Anhänger oder neuen Kennzeichen abgeholt wird.

Was wird beim Fahrzeugkauf übergeben?

Das Fahrzeug und die zugehörigen Schlüssel sind übergeben, der Fahrzeugkauf ist abgeschlossen? Nicht ganz! Auch die Zulassungsbescheinigungen Teil I (früher Fahrzeugschein) und Teil II (früher Fahrzeugbrief) sind dem Käufer nach der vollständigen Bezahlung mitzugeben. Darüber hinaus gehören der Prüfungsbericht der letzten Hauptuntersuchung und die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) der montieren Zusatzteile zur Übergabe, ebenso wie vorhandene Unterlagen, Dokumente und Rechnungen von der Werkstatt. Handbuch, Scheckheft und Co. sollten sich im Fahrzeug befinden.

Fazit: Sicherer Autokauf dank Kaufvertrag

Mit einem gründlich ausgefüllten Kaufvertrag wird der Autokauf zur sicheren Angelegenheit. Sowohl Käufer als auch Verkäufer sollten jeweils ein unterschriebenes Exemplar erhalten. Das beugt möglichen Problemen und rechtlichem Ärger in den meisten Fällen vor. Bei möglichen Mängeln können sich beide Parteien auf den bestehenden Vertrag berufen. Natürlich garantiert der Kfz-Kaufvertrag keine vollständige Sicherheit, doch viele Stolperfallen beim Autokauf lassen sich auf diese Weise ausschließen.

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